Allgemeine Überlegungen
Finanzen sind ein heikles Thema, mit dem sich jeder Beteiligte wohlfühlen muss,
damit ein gutes Miteinander überhaupt möglich ist.
Da auch die Rechtsform eng mit dem Finanzthema verknüpft ist, haben wir die beiden
Themenbereiche zusammengefasst.
Unsere Ziele, die wir mit diesem Projekt erfüllen möchten, lauten:
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Lebenswertes Miteinander
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Ideologiefreiheit
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Langlebigkeit
Diese Ziele wollen wir nun mit Leben füllen.
Finanzielles
Das Konzept sieht vor, dass jeder seinen eigenen Anteil sowie den Anteil
am Gemeinschaftseigentum selbst finanziert.
Das Gemeinschaftseigentum inkl. Grundstück wird anteilig auf alle Wohnparteien umgelegt.
Dabei zahlt jede Partei denselben Anteil,
unabhängig davon wie groß die private Wohneinheit ist.
Sollten sich Sondernutzungen ergeben wie z.B. Carports,
die nur von einigen Parteien genutzt werden, rechnet man diese natürlich heraus.
Die Kosten der privaten Wohneinheit hängen von Größe und Ausstattung ab.
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Lebenswertes Miteinander
Ein lebenswertes Miteinander setzt Gleichberechtigung (nicht zu verwechseln mit Gleichheit)
aller Mitglieder voraus.
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Ideologiefreiheit
Auch wenn wir jedem sein eigenes Weltbild zugestehen, suchen wir Menschen mit ähnlichen Werten,
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Langlebigkeit
Das Projekt ist auf Langlebigkeit - im Idealfall bis über den Tod hinaus - angelegt.
Das soll heißen, dass jedes Mitglied diesen Wohnsitz als seinen letzten betrachtet.
Um die Ernsthaftigkeit unter Beweis zu stellen, akzeptieren wir keine Mieter,
sondern nur Eigentümer, die das Objekt selbst bewohnen.
Keinesfalls suchen wir Menschen, die gerade Wohnraum brauchen,
obwohl es natürlich unser Ziel ist, Wohnraum zu schaffen.
Trotzdem kann es natürlich im Leben immer mal Situationen geben,
in denen ein Mitglied aussteigen möchte oder muss.
Daher ist es zwingend erforderlich, dass es ein für alle Seiten faires Ausstiegsszenario gibt.
Fairness bedeutet hier, dass einerseits der verbleibenden Gemeinschaft nicht zugemutet wird,
mit einem beliebigen Nachfolger Vorlieb zu nehmen,
dass andererseits der Ausscheidende aber auch in angemessener Zeit gehen kann und sein Geld
zurückzuerhält.
Da Eigentum im deutschen Recht sehr hoch aufgehängt ist (was grundsätzlich vollkommen in Ordnung ist),
kann eine Vermietung bzw. Verkauf an eine beliebige Person nur verhindert werden,
indem der Gemeinschaft ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, oder
indem das Objekt gar nicht dem Einzelnen gehört.
Wir präferieren daher eine Rechtsform, in der eine juristische Person,
also eine GbR / eGbR, ein Verein, eine Stiftung o.ä. Eigentümerin der Immobilie wird.
Alle Mitbewohner sind mit gleichen Rechten und Pflichten Teil dieser Organisation.
Der Ausstieg oder Tod eines Mitglieds erhält das Kapital für dieses Mitglied bzw. seine Erben
und der Wertzuwachs, den die Immobilie zwischenzeitlich erfahren hat, soll ebenfalls
dem Mitglied bzw. seinen Erben zugute kommen.
(Dies ist übrigens in fast keinem Genossenschaftsmodell der Fall. Stattdessen erhält man
i.a. seine Einlage zurück, die zwischenzeitlich inflationsbedingt massiv an Wert verloren hat.)
Für die restliche Gemeinschaft soll das Projekt bestehen bleiben
und diese Restgemeinschaft entscheidet über den Nachfolger,
damit wieder ein harmonisches Ganzes entstehen kann.
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